Für neu genehmigte Einfuhrzollkontingente für Zucker, Wolle und Wollsplitter im laufenden Jahr können ab dem 1. November elektronische Quotenzertifikate ausgestellt werden

Hinweis zur Implementierung der Netzwerkverifizierung im Rahmen des Pilotprojekts von drei Arten von Zertifikaten, beispielsweise dem Zertifikat über die Einfuhrzollquote für landwirtschaftliche Produkte der Volksrepublik China

Um das Geschäftsumfeld der Häfen weiter zu optimieren und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels zu fördern, haben die Allgemeine Zollverwaltung, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission und das Handelsministerium beschlossen, die Einführung der elektronischen Datennetzwerküberprüfung für drei Pilotprojekte durchzuführen Zertifikate (z. B. das Zertifikat über die Einfuhrzollquote für Agrarprodukte der Volksrepublik China).Die relevanten Angelegenheiten werden hiermit wie folgt bekannt gegeben:

1, seit dem 29. September 2022 eine landesweite Pilotlizenz für Einfuhrzollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Volksrepublik China Gesetz des Düngemittelimportzollkontingentszertifikats der Volksrepublik China „Zollkontingent importiert Baumwolle außerhalb des Präferenzzollsatzkontingentszertifikats“ (im Folgenden allgemein Quotenbescheinigung genannt) elektronische Daten mit der Zollanmeldung elektronische Datenvernetzung zur Überprüfung.
2. Ab dem Pilottermin stellt die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission elektronische Quotenzertifikate für das neu genehmigte Baumwollimportzollkontingent ausBaumwolleEinfuhrkontingent mit über das Zollkontingent hinausgehenden Präferenzzollsätzen und übermitteln die elektronischen Daten an den Zoll.Das Handelsministerium stellt elektronische Quotenzertifikate für die neu genehmigten Einfuhrzollkontingente für Düngemittel dieses Jahres aus und übermittelt die elektronischen Daten an den Zoll.Das Unternehmen wickelt die Einfuhrformalitäten mit dem elektronischen Kontingentzertifikat gegenüber dem Zoll ab und der Zoll stellt die elektronischen Daten des Kontingentzertifikats und die elektronischen Daten der Zollanmeldung zum Vergleich und zur Überprüfung in Rechnung.
3. Ab dem 1. November 2022 wird das MOFCOM elektronische Quotenzertifikate für die neu genehmigten Einfuhrzollkontingente für Zucker, Wolle und Wollsplitter sowie die Zollkontingente der Einfuhrländer dieses Jahres ausstellen und die elektronischen Daten an den Zoll übermitteln.Das Unternehmen wickelt die Einfuhrformalitäten mit dem elektronischen Kontingentzertifikat gegenüber dem Zoll ab und der Zoll stellt die elektronischen Daten des Kontingentzertifikats und die elektronischen Daten der Zollanmeldung zum Vergleich und zur Überprüfung in Rechnung.
4. Ab dem Pilotdatum werden die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission und das Handelsministerium keine Papierquotenzertifikate mehr ausstellen, wenn elektronische Quotenzertifikate ausgestellt wurden.Die Anzahl der Nutzungen der E-Quota-Lizenz ist unbegrenzt.Für Quotenbescheinigungen, die vor der Piloteinführung ausgestellt wurden, können Unternehmen Einfuhrverfahren beim Zoll auf der Grundlage von Quotenbescheinigungen in Papierform innerhalb der Gültigkeitsdauer abwickeln.Die Quotenlizenz, die nicht auf Handelsmethoden beschränkt ist, gilt für den Import im allgemeinen Handel, den Verarbeitungshandel, den Tauschhandel, den kleinen Grenzhandel, Hilfsgüter, Schenkungen und andere Handelsmethoden.
5. Ab dem Testdatum muss das Unternehmen, wenn die Papier- oder elektronische Quotenlizenz für die Abwicklung von Einfuhrverfahren mit dem Zoll verwendet wird, den Code und die Nummer der Quotenlizenz genau eingeben und die entsprechende Beziehung zwischen den Warenartikeln angeben in der Zollanmeldung und die Warenpositionen in der Kontingentlizenz (Ausfüllvoraussetzungen siehe Anlage).Die Lizenz für die Einfuhrzollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Volksrepublik China und die Zollkontingenteinfuhren für Baumwolle außerhalb des Präferenzzollkontingentszertifikats des Endbenutzernamens müssen der Zollerklärung der Verbrauchseinheit entsprechen und dem Recht der Volksrepublik China entsprechen Das Zollkontingentszertifikat für die Einfuhr von Düngemitteln in China des Importeurs und des Benutzers sollte mit der Zollerklärung des Empfängers oder Versenders und der verwendeten Verbrauchseinheit übereinstimmen.
Gemäß den Vorschriften über den Ein- und Ausfuhrtarif der Volksrepublik China gilt in Artikel über die Voranmeldung der Waren „für die Verladung der Waren der Zollsatz, der an dem Tag gilt, an dem das Transportmittel für die Einfuhr angemeldet wird.“ Die Regelung, die Möglichkeit der Voranmeldung der Waren, die Zollannahme der Wareneinfuhranmeldung und der Beförderungsbescheinigung gelten ab dem Datum der Kontingenterklärung.Bei Auswahl einer zweistufigen Deklaration erfolgt die Deklaration entsprechend dem Zertifizierungsmodus.
Bei Verwendung des CSL-Zertifikats gelten die einschlägigen Bestimmungen des Freihandelsabkommens zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung Neuseelands, des Freihandelsabkommens zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung Australiens und Free Handelsabkommen zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung der Republik Mauritius erfüllt sind. Die Spalte „Vorteile aus Präferenzhandelsabkommen“ sollte ebenfalls gemäß den Anforderungen der Bekanntmachung Nr. der Allgemeinen Zollverwaltung ausgefüllt werden. 34, 2021.
6. Wenn Sie auf Probleme stoßen, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst von „Single Window“ von China International Trade, um Beratung und Lösung zu erhalten.Tel: 010-95198.
Dies wird hiermit bekannt gegeben.
Anhang: Anforderungen zum Ausfüllen der Zollanmeldung.doc
Handelsministerium, Allgemeine Verwaltung für Zollentwicklung und -reform
Am 28. September 2022


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 02.11.2022