Ankündigung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung zur Anpassung der Ausfuhrsteuerrückerstattungspolitik des Ministeriums
Die relevanten Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anpassung der Ausfuhrsteuerrückerstattungspolitik für Aluminium und andere Produkte werden wie folgt bekannt gegeben:
Streichen Sie zunächst die Exportsteuerrückerstattung für Aluminium, Kupfer und chemisch veränderte tierische, pflanzliche oder mikrobielle Öle, Fette und andere Produkte. Die detaillierte Produktliste finden Sie in Anhang 1.
Zweitens wird der Exportrabattsatz für einige raffinierte Ölprodukte, Photovoltaik, Batterien und einige nichtmetallische Mineralprodukte von 13 % auf 9 % gesenkt. Die detaillierte Produktliste finden Sie in Anhang 2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. Die für die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Produkte geltenden Ausfuhrsteuerrückerstattungssätze werden durch das in der Ausfuhrwarenerklärung angegebene Ausfuhrdatum bestimmt. Es wird hiermit bekannt gegeben.
Anhang: 1. Liste der Produkte, für die die Rückerstattung der Ausfuhrsteuer aufgehoben werden soll.pdf
2. Liste der Produkte, für die eine Reduzierung der Ausfuhrsteuerrückerstattung gilt.pdf
Allgemeine Steuerverwaltung, Finanzministerium
15. November 2024
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 17. November 2024